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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2235 DER KOMMISSION vom 4.Dezember 2017 zur Abweichung von diversen Verordnungen hinsichtlich der Zeitpunkte für die Antragstellung und die Erteilung der Einfuhrlizenzen 2018 im Rahmen der Zollkontingente für Getreide, Re
DURCHF蹾RUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2235 DER KOMMISSION vom 4.燚ezember 2017 zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr.�05/2003, (EG) Nr.�9/2006 und (EG) Nr.�67/2008, von den Durchf黨rungsverordnungen (EU) 2015/2081 und (EU) 2017/2200, von der Verordnung (EG) Nr.�64/2006, von der Durchf黨rungsverordnung (EU) Nr.�0/2012 und von der Verordnung (EG) Nr.�18/2006 hinsichtlich der Zeitpunkte f黵 die Antragstellung und die Erteilung der Einfuhrlizenzen 2018 im Rahmen der Zollkontingente ...

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BESCHLUSS über den Standpunkt, der im Namen der EU im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko zu Änderungen des AnhangsIII des Beschlusses vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs ¿Erzeugnisse mit Ursprung in¿ oder ¿Ursprungserzeugnisse¿ usw. zu vertrete
BESCHLUSS (EU) 2017/560 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko zu Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (bestimmte warenspezifische ...

13,90 CHF

RICHTLINIE 2014/59/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung diverser Richtlinien und Verordnungen
RICHTLINIE 2014/59/EU DES EUROP腎SCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens f黵 die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur 膎derung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr.�93/2010 und (EU) Nr.�8/2012 des Europ鋓schen Parlaments und des Rates, Stand 12.4.2018

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BESCHLUSS über eine Ausnahme von den Ursprungsregeln gemäß Protokoll1 des Interimsabkommens zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika und der EG zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius in Bezug auf gesalzenen Snoek [2017/1924]
BESCHLUSS Nr. 2/2017 DES ESA-EU-AUSSCHUSSES FÜR ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN vom 2. Oktober 2017 über eine Ausnahme von den Ursprungsregeln gemäß Protokoll 1 des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius in Bezug auf gesalzenen Snoek ...

13,90 CHF